Bildungspaket

Kinder sind unsere Zukunft. Sie müssen nach bestem Können und Wissen in all ihren Begabungen und Interessen gefördert werden. Manchmal fehlen den Erziehungsberechtigten dafür aber die finanziellen Mittel…

Einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe haben Schülerinnen und Schüler, die

  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • noch keine 25 Jahre alt sind und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Voraussetzungen für die Gewährung ist zudem, dass eine der folgenden Leitungen bezogen wird:

  • Leistungen nach dem SGB II oder
  • Leistungen nach dem SGB XII oder (hier gilt nicht die Altersgrenze von 25 Jahren!)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag oder
  • Asylbewerberleistungen (hier gilt nicht die Altersgrenze von 25 Jahren!)

Im Folgenden bekommen Sie einen kleinen Einblick über die möglichen Leistungen.

Weitere Informationen und Anträge bekommen Sie beim Landkreis Verden (einfach klicken und zur entsprechenden Seite kommen).