Schulelternrat

Vorsitzende
des Schulelternrates
Cordia Jüntgen
Stellvertretender Vorsitzender
des Schulelternrates
Ann-Kathrin Spenke
Mitglieder
für die Gesamtkonferenz
Nadine Meier
Anna Lena Rotarius
Inka Bramstedt
Jasmin Degener
Simone Meyer-Habisch
Stellvertreter*Innen
für die Gesamtkonferenz
Jana Wiedemann
Cordia Jüntgen
Ann-Kathrin Spenke
Eva-Maria Stibbe
Fenja Warnke

Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) wahrgenommen. Im Rahmen eines Elternabends innerhalb der Klasse werden die Elternvertreter*innen für zwei Schuljahre gewählt.

Diese sind dann zweimal im Schuljahr zu einer Sitzung mit der Schulleitung eingeladen. In diesem sog. Schulelternrat (§ 90 NSchG) werden die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten auf Schulebene wahrgenommen.

Es können alle schulischen Fragen erörtert werden. Der Schulelternrat wird zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, informiert. Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Erziehungs­berechtigten durch ihre für den Schul­vorstand und die Konferenzen gewählten Vertreter*innen eingebunden.

Siehe auch Fachkonferenzen und Schulvorstand.

Unsere Schule lebt durch die aktive Mitgestaltung aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft. Ohne die Unterstützung des Fördervereins und der Schulelternschaft sind viele Projekte nicht möglich. Schauen Sie hier, wie Sie sich einbringen können. Ihre Kinder danken es Ihnen!