Schulelternrat

Vorsitzende
des Schulelternrates
Frau Jüntgen
Stellvertretende Vorsitzende
des Schulelternrates
Frau Spenke
Mitglieder
für die Gesamtkonferenz
Frau Meier
Frau Rotarius
Frau Bramstedt
Frau Degener
Frau Ringkowski
Stellvertreter*Innen
für die Gesamtkonferenz
Frau Wiedemann
Frau Jüntgen
Frau Spenke
Frau Stibbe
Frau Warnke

Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) wahrgenommen. Im Rahmen eines Elternabends innerhalb der Klasse werden die Elternvertreter*innen für zwei Schuljahre gewählt.

Diese sind dann zweimal im Schuljahr zu einer Sitzung mit der Schulleitung eingeladen. In diesem sog. Schulelternrat (§ 90 NSchG) werden die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten auf Schulebene wahrgenommen.

Es können alle schulischen Fragen erörtert werden. Der Schulelternrat wird zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, informiert. Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Erziehungs­berechtigten durch ihre für den Schul­vorstand und die Konferenzen gewählten Vertreter*innen eingebunden.

Siehe auch Fachkonferenzen und Schulvorstand.

Unsere Schule lebt durch die aktive Mitgestaltung aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft. Ohne die Unterstützung des Fördervereins und der Schulelternschaft sind viele Projekte nicht möglich. Schauen Sie hier, wie Sie sich einbringen können. Ihre Kinder danken es Ihnen!

Version 2025/26