
| Vorsitzende des Schulelternrates | Cordia Jüntgen |
| Stellvertretender Vorsitzender des Schulelternrates | Ann-Kathrin Spenke |
| Mitglieder für die Gesamtkonferenz | Nadine Meier Anna Lena Rotarius Inka Bramstedt Jasmin Degener Simone Meyer-Habisch |
| Stellvertreter*Innen für die Gesamtkonferenz | Jana Wiedemann Cordia Jüntgen Ann-Kathrin Spenke Eva-Maria Stibbe Fenja Warnke |
Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) wahrgenommen. Im Rahmen eines Elternabends innerhalb der Klasse werden die Elternvertreter*innen für zwei Schuljahre gewählt.
Diese sind dann zweimal im Schuljahr zu einer Sitzung mit der Schulleitung eingeladen. In diesem sog. Schulelternrat (§ 90 NSchG) werden die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten auf Schulebene wahrgenommen.
Es können alle schulischen Fragen erörtert werden. Der Schulelternrat wird zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, informiert. Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Erziehungsberechtigten durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreter*innen eingebunden.
Siehe auch Fachkonferenzen und Schulvorstand.
Unsere Schule lebt durch die aktive Mitgestaltung aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft. Ohne die Unterstützung des Fördervereins und der Schulelternschaft sind viele Projekte nicht möglich. Schauen Sie hier, wie Sie sich einbringen können. Ihre Kinder danken es Ihnen!












